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Staatsgebiet

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Buch-Tipp: Das rechtliche Schicksal von staatlichen Akten und Archiven bei einem Wechsel der Herrschaft über Staatsgebiet Es gibt leider keine Beschreibung für das Buch "Das rechtliche Schicksal von staatlichen Akten und Archiven bei einem Wechsel der Herrschaft über Staatsgebiet". Um weitere Informationen zu diesem Buch zu finden klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zu dem Buchhändler weiter geleitet.

Das Staatsgebiet ist der Raum, der der territorialen Souveränität eines Staates unterliegt. Damit ist nicht die Gebietshoheit gemeint. In der Regel fallen aber beide Begriffe zusammen. Ein Beispiel für ein von der Gebietshoheit abweichendes Staatsgebiet ist Guantanamo Bay auf Kuba. Es untersteht der Gebietshoheit der Vereinigte Staaten Amerika, die territoriale Souveränität obliegt aber Kuba.

Das Landgebiet eines Staates ist die Festlandoberfläche mitsamt der Inseloberflächen. Auch die Binnengewässer, Flussmündungen, Hafenanlagen, Buchten oder Fjorde werden hier hinzugerechnet. Die Staatsgrenze bei Grenzgewässern verläuft entlang der tiefsten Stellen des Flussbettes, bei Grenzseen ist eine vertragliche Regelung notwendig.

Auch das Küstenmeer gehört zu dem Staatsgebiet. Von der Basislinie (die Linie, die sich durch den Wasserstand bei Ebbe ergibt) bis maximal 12 Seemeilen in das Meer hinaus stellt das Küstenmeer dar. Andere Staaten beanspruchen bis zu 200 Seemeilen. Nicht mehr zu dem Staatsgebiet gehören die Gebiete der Hohen See, also auch der Festlandsockel und die so genannte Anschlusszone .

In den Luftraum hinein erstreckt sich das Staatsgebiet in kegelstumpfartiger Form bis etwa 100 bis 110 Kilometer höhe von der Erdoberfläche. In die Erde hinein erstreckt sich das Staatsgebiet konisch bis zu dem Erdmittelpunkt.

Eine Exklave, also ein Gebiet, das außerhalb des eigentlichen Staatsgebietes liegt, zählt zu dem Staatsgebiet, Enklaven fremder Staaten innerhalb des eigenen Staates daher nicht.

Siehe auch: Territorium, Staatsvolk, Staatsgewalt


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